Digitale Kassenprüfungen ab 2017 |
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Am 31.12.2016 endete die Übergangsfrist für alle seit 1996 angeschafften Kassensysteme!
Erfüllen Kassensysteme nicht die Anforderungen der GoBD, dürfen diese nicht mehr weiter verwendet werden.
Einzelaufzeichungspflicht:
Für jede einzelne Datei und jeden Beleg gilt die Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren!
Die Kassendaten müssen dem Betriebsprüfer in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden können!
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr(e) Kassensystem(e) die oben genannten Anforderungen erfüllt / erfüllen, dann nutzen Sie das Kontaktformular! Wir beraten Sie gern. |
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